Code of ConductHandlungsgrundsätzeAntikorruptionsrichtlinie
Handlungsgrundsätze
Antikorruptionsrichtlinie
Als Dienstleister für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber sowie für öffentliche Auftraggeber sind wir verpflichtet, die Richtlinien unserer Kunden zu erfüllen. Die Compliance-Anforderungen unserer Kunden spielen eine sehr wichtige Rolle auch für unseren Arbeitsalltag. Das bedeutet für uns, dass wir einen Verhaltenskodex (= Code of Conduct) für die Cteam-Gruppe erstellt haben, der die „Werte-Visitenkarte“ der Cteam-Gruppe darstellt.
Für viele Regeln und Werte gilt, dass sie bei der Cteam-Gruppe eine Selbstverständlichkeit darstellen und bereits so gelebt werden, sodass der Code of Conduct eine schriftliche Zusammenfassung unseres Handelns ist.
Für uns alle gibt das Regelwerk Sicherheit, sich im Sinne der Cteam-Gruppe und den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu verhalten. Bescheinigungen und Berichte können unter www.cteam.de abgerufen werden.
Kurzum: Was ist erlaubt und was nicht?
Das Ansehen der Cteam-Gruppe bei unseren Kunden, der Öffentlichkeit und unseren Partnern ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Unternehmens. Jeder von uns trägt an seinem Platz und mit seiner Arbeit täglich zur Außenwahrnehmung der Cteam-Gruppe bei. Wir wollen uns als verlässlichen Partner zeigen.
Geltungsbereich:
Der Code of Conduct gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cteam Group. Unsere Führungskräfte agieren als Vorbilder. Unsere Geschäftspartner sind aufgefordert, sich gleichfalls an diese Prinzipien zu halten.
Meldung von Hinweisen:
In einem Unternehmen, in dem täglich viele Menschen miteinander kommunizieren und interagieren, lassen sich Konflikte, Unregelmäßigkeiten und Meinungsverschiedenheiten nicht immer vermeiden.
Für Hinweise auf Verstöße gegen unseren Code of Conduct oder die Antikorruptionsrichtlinie ist unser Herr Mattersberger Rene unter E-Mail-Adresse Rene.Mattersberger@cteam-leitungsbau.at erreichbar.
Manchmal kann es notwendig sein, einen Vermittler zwischen internen oder externen Hinweisgebern und Unternehmen einzuschalten. Auch wenn es nur darum geht, Hemmschwellen für Hinweisgeber abzubauen. In einem solchen Fall können Sie sich an unsere externen und neutralen Ombudspersonen Herrn Rechtsanwalt Felix Weidenbach bzw. Frau Rechtsanwältin Janine Winkler von Baker Tilly wenden. Die Ombudsperson nimmt die Hinweise entgegen und prüft sie. Auf Wunsch gewährleistet sie die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Die Ombudsperson ist wie folgt erreichbar:
Felix Weidenbach, Rechtsanwalt
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nymphenburger Straße 3b
80335 München
Telefon: +49 89 55066 – 555
Die Visitenkarte von Cteam –
Unsere Werte und Spielregeln geben uns Sicherheit und Orientierung im Handeln.